Was er ist
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist ein zusätzlicher Zuschlag zum Kindergeld, gedacht für Eltern, die für sich selbst genug verdienen, aber nicht genug, um auch die Kosten für die Kinder zu decken. Er soll verhindern, dass eine Familie nur wegen der Kinderkosten ins Bürgergeld rutscht.
✓ Wichtig: Der Kinderzuschlag kommt zusätzlich zum Kindergeld, er ersetzt es nicht, beide müssen immer beantragt werden.
Betrag 2026
| Kennzahl | Wert 2026 |
|---|---|
| Höchstbetrag pro Kind | 297 € im Monat (inkl. 25 € Sofortzuschlag) |
| Kindergeld + Kinderzuschlag maximal pro Kind | 259 € + 297 € = 556 € |
| Mindest-Bruttoeinkommen, Paare | 900 €/Monat |
| Mindest-Bruttoeinkommen, Alleinerziehende | 600 €/Monat |
Wer hat Anspruch
- Kindergeld für das betreffende Kind wird bereits bezogen
- Das Bruttoeinkommen übersteigt die Mindestgrenze (900 € Paare / 600 € Alleinerziehende)
- Das Einkommen ist nicht so hoch, dass der Zuschlag vollständig abgeschmolzen wird
- Mit Kinderzuschlag (und ggf. Wohngeld) besteht keine Hilfebedürftigkeit nach dem Bürgergeld-Maßstab mehr
Unsicher, ob Kinderzuschlag oder Bürgergeld für dich passt?
Schreib uns deine Familiensituation: wir helfen dir, den ersten Schritt zu finden.
Kinderzuschlag vs Bürgergeld
Deckt der Kinderzuschlag (zusammen mit eventuellem Wohngeld) den Bedarf der Familie, ist dieser Weg dem Bürgergeld in der Regel vorzuziehen: er ist bürokratisch weniger aufwändig und sieht nicht dieselben Verpflichtungen zur Arbeitsbereitschaft vor. Bleibt der Bedarf auch mit KiZ ungedeckt, bleibt das Bürgergeld notwendig.
Häufige Fragen
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig beziehen?
Ja, sie sind untereinander kombinierbar, anders als beim Bürgergeld.
Für wie lange wird er bewilligt?
Er wird in der Regel alle sechs Monate anhand des tatsächlichen Einkommens des Zeitraums neu geprüft.
Quelle: Familienkasse, § 6a BKGG. Informationszwecke.