In Deutschland leben · Familie

Kinderzuschlag: der Zuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen

7 Min. LesezeitAktualisiert: 06.08.2026Quelle: Familienkasse, § 6a BKGG

Was er ist

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist ein zusätzlicher Zuschlag zum Kindergeld, gedacht für Eltern, die für sich selbst genug verdienen, aber nicht genug, um auch die Kosten für die Kinder zu decken. Er soll verhindern, dass eine Familie nur wegen der Kinderkosten ins Bürgergeld rutscht.

✓ Wichtig: Der Kinderzuschlag kommt zusätzlich zum Kindergeld, er ersetzt es nicht, beide müssen immer beantragt werden.

Betrag 2026

KennzahlWert 2026
Höchstbetrag pro Kind297 € im Monat (inkl. 25 € Sofortzuschlag)
Kindergeld + Kinderzuschlag maximal pro Kind259 € + 297 € = 556 €
Mindest-Bruttoeinkommen, Paare900 €/Monat
Mindest-Bruttoeinkommen, Alleinerziehende600 €/Monat

Wer hat Anspruch

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Kinderzuschlag vs Bürgergeld

Deckt der Kinderzuschlag (zusammen mit eventuellem Wohngeld) den Bedarf der Familie, ist dieser Weg dem Bürgergeld in der Regel vorzuziehen: er ist bürokratisch weniger aufwändig und sieht nicht dieselben Verpflichtungen zur Arbeitsbereitschaft vor. Bleibt der Bedarf auch mit KiZ ungedeckt, bleibt das Bürgergeld notwendig.

Häufige Fragen

Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig beziehen?

Ja, sie sind untereinander kombinierbar, anders als beim Bürgergeld.

Für wie lange wird er bewilligt?

Er wird in der Regel alle sechs Monate anhand des tatsächlichen Einkommens des Zeitraums neu geprüft.

Quelle: Familienkasse, § 6a BKGG. Informationszwecke.